Kunstfestival Begehungen
17.08. – 27.08.2023
Lichtenstein/Sa., Deutschland
“Wer die Vergangenheit …" – so oder so ähnlich setzte George Orwell an – "... sammelt, der belegt die Zukunft mit seiner Deutungshoheit. Und in der Gegenwart benötigt er eine ganze Menge Palais.“
Welche Dinglichkeiten sind es wert, über ihre Obsoleszenz hinaus bewahrt zu werden?
Wessen Gebeine sollten für's kollektive Gedächtnis mumifiziert werden?
Was ist mit den übrigen Dingen, mit denen man nicht mehr assoziiert werden möchte – oder denen, die eigentlich zurückgegeben werden sollten?
War es ein Ausdruck unserer Wertschätzung des ausschweifenden Urlaubs, als wir die Hotelhandtücher mitgingen ließen; diese Nostalgie trächtigen Souvenirs? Oder war es brutaler Raub?
Geschichte will immer wieder neu seziert werden, einstige Erkenntnisse mit aktuellen abgeglichen.
Erst wer die Sollbruchstellen in den vielen tausend Röntgenaufnahmen ausfindig machen kann, erahnt ihre geistigen Fußabdrücke.
Ausschreibung
Die 20. Ausgabe des Kunstfestivals Begehungen findet in einem leer stehenden Museum statt, dem Palais in Lichtenstein/Sachsen, zuletzt genutzt unter dem Titel "Daetz-Centrum".
Vitrinen, Objektbeschreibungen, Sockel, Beleuchtung und Monitore – alles ist noch an seinem Platz. Was fehlt sind die Ausstellungsobjekte.
Unter dem Titel “etc. pp” soll in diesen Räumen eine Ausstellung entstehen, in dem das Phänomen des Sammelns oder die unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudes in den vergangenen 180 Jahren als Ausgangspunkt einer künstlerischen Auseinandersetzung dienen können.
Wir suchen über den Open Call Künstler*innen aller Gattungen und Ausdrucksformen, die sich diesem Jahresthema stellen möchten. Die Teilnahme ist sowohl in Form einer Residenz als auch mit eingesandten Werken möglich. Für die Bewerbung für eine bis zu vierwöchige Residenz ist ein schlüssiges Konzept einzureichen, welches sowohl das entstehende Werk beschreibt als auch den Weg der Umsetzung.
Wir streben eine Ausstellung mit 20 bis 25 Werken an.
Historie Palais Lichtenstein/Sa.
Das Gebäude wurde 1843 als Amtsgebäude zum benachbarten Schloss der Fürsten von Schönburg errichtet. Bis 1889 diente es als Gerichtsgebäude samt Gefängnis, später u.a. als Witwenpalais, Kriegsgefangenenlager, Geflüchtetenunterkunft und Mietshaus. Mit der Entscheidung, im Haus eine Internationale Holzkunstausstellung unterzubringen, wurde es 1998 saniert und durch einen Neubau erweitert.
2001 eröffnete die Ausstellung unter dem Namen Daetz-Centrum, benannt nach dem Stifter der Sammlung Peter Daetz. Die Holzkunstausstellung musste 2018 schließen, 2022 verließ die Stiftung und ihre Sammlung das Gebäude.
Festival
Das Festival findet seit 2003 an jährlich wechselnden Orten in Chemnitz statt. Ein umfangreiches Festivalprogramm, bestehend aus Vorträgen, Lesungen und Konzerten, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Festivals. Die Begehungen verstehen sich als inklusives und barrierearmes Festival. Der Eintritt zu allen Programmpunkten sowie zur Ausstellung ist frei. Organisiert wird das Festival vom Begehungen e.V..
Die Begehungen sind offizieller Bestandteil des Programms zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 Chemnitz. In einem dem Kulturhauptstadtjahr vorlaufenden Prozess findet das Festival zwischen 2022 und 2024 in der Kulturregion um Chemnitz statt.
Bewerbungsbedingungen
Nach Ende der Bewerbungsphase am 23.04.2023 werden die eingegangen Bewerbungen von einer fachkundigen Jury bewertet. Das Ergebnis des Juryvotums wird Ende Mai 2023 bekanntgegeben.
Honorare und Sachmittel als Artist in Residence
Das Honorar für eine vierwöchige Residenz für Künstler:innen und Gruppen beträgt 2500 Euro.
Es stehen pro Künstler*in oder Gruppe bis zu 700 Euro Materialkosten zur Verfügung. An- und Abreisekosten werden erstattet sowie eine kostenfreie Unterkunft gestellt. Eine kürzere Residenzzeit ist möglich und wird anteilig vergütet.
4 Wochen - 2500 Euro Honorar - bis zu 700 Euro Sachmittel
3 Wochen - 1850 Euro Honorar - bis zu 500 Euro Sachmittel
2 Wochen - 1250 Euro Honorar - bis zu 350 Euro Sachmittel
1 Woche - 625 Euro Honorar - bis zu 200 Euro Sachmittel
Aufwandsentschädigung für bereits vorhandenes Werk
Die Teilnahme an der Ausstellung mit einem bereits vorhandenen Werk wird mit einer Aufwandsentschädigung von 300 Euro vergütet. Kosten für Hin- und Rückversand werden vom Veranstalter getragen.
Bewerbungsgrundlage ist für die Residenzen und Einsendungen:
weiterhin gilt für Residenzen:
weiterhin gilt für Einsendungen:
Alle Dokumente sind im PDF-Format bereitzustellen. Die Dateigröße pro PDF darf dabei die Grenze von 10MB nicht überschreiten.
Termine
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 23.04.2023, 23.59 Uhr.
Das Ergebnis der Fachjury geben wir Ende Mai 2023 bekannt.
Das Festival findet vom 17.08.-27.08.2022 statt.
Der Residenzzeitraum beginnt am 24.07.2023.
FAQ
HINWEISE ZUM BEWERBUNGSPORTAL
FAQ
Ist es auch möglich, sich als Gruppe für eine Residenz zu bewerben?
Ja, es ist auch möglich, sich als Gruppe zu bewerben. In diesem Falle stehen jedoch für eine vierwöchige Residenz auch nur die 2500 € für die gesamte Gruppe als Aufwandsentschädigung sowie ein Gesamtbudget für Sachmittel in Höhe von bis zu 700 € zur Verfügung. Auch hier gilt, dass sich für kürzere Residenzzeiträume die Aufwandsentschädigung sowie das Budget für Sachmittel anteilig verringert.
Ist es auch möglich, sich mit einer Einsendung UND als Artist-in-Residence zu bewerben?
Ja, es ist auch möglich, sich mit einer Einsendung und als Artist-in-Residence zu bewerben. Dafür sind zwei getrennte Bewerbungen notwendig. Diese können aber mit einem Konto im Bewerbungsportal eingereicht werden. Einsendungen und Residenzen werden getrennt durch die Jury bewertet
Kann ich mich auch mit einer Performance bewerben?
Ja, dies ist möglich. Dafür bitte als Residenz bewerben. Es wird angestrebt, dass die Performance an mindestens sieben Tagen des zehntägigen Festivals präsentiert wird. Es wird als zweiwöchige Residenz vergütet und sieht eine Anreise vor Festivalbeginn vor.
Was für eine Unterkunft wird gestellt?
Wir stellen ein eigenes Zimmer in einer Ferienwohnung zur Verfügung, in der maximal zwei Künstler*innen wohnen. Die Ferienwohnungen sind mit Küche und Bad ausgestattet.
Während des Residenzzeitraums habe ich einen wichtigen Termin, besteht eine durchgängige Anwesenheitspflicht?
Es besteht keine durchgängige Anwesenheitspflicht während der Residenz. Natürlich können wichtige bzw. längerfristige Termine wahrgenommen werden. Mit einer kurzen Absprache vorher ist alles möglich.